Allgemeine Geschäftsbedingungen der WingTsun GmbH & Co. KG (hier EWTO genannt) für EWTO-Boost

Die Geschäftsbedingungen für EWTO-Boost gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen. Andere Geschäftsbedingungen als diese werden nicht Bestandteil soweit die EWTO diesen nicht ausdrücklich zustimmt.

Präambel

EWTO-Boost

Der Teilnehmer erhält mit Hilfe von Schulungen in Form von Video Trainings, Schulungsmaterial, Live Seminaren sowie wöchentlichen Zoom-Meetings eine detaillierte Einführung in Programme für ein vollautomatisiertes Marketing. Er erhält über die Mitgliederplattform sowie einer geschlossenen Facebook-Gruppe der Teilnehmer Unterstützung bei Einrichtung, Pflege und Fehlerbeseitigung. Der Support erfolgt auch mittels Fernzugriff auf die Systeme des Teilnehmers und mittels Durchführung von Videokonferenzen.

Das Leistungsangebot gilt ausschließlich für lizensierte Schulleiter und deren bevollmächtigte Leiter vor Ort bzw. Ausbilder.

Vertrag – Vertragsdauer-Kündigung

Das Vertragsangebot ist freibleibend und unverbindlich. Änderungen und Abweichungen vom Leistungsangebot bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten. Der Vertrag zwischen dem Teilnehmer und der EWTO kommt mit Zugang der Auftragsbestätigung zustande.

Bei Vertragsabschluss verpflichtet sich der Teilnehmer verbindlich für eine Mitgliedschaft von 1 Jahr. Die Vertragsdauer endet automatisch ohne, dass es einer Kündigung bedarf.

Das Recht beider Parteien, den Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen bleibt davon unberührt.

Preise und Zahlungsbedingungen

Die Teilnehmergebühr ist ein Festpreis und beträgt monatlich 50,00 € zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Gebühr ist ab Vertragsabschluss fällig und wird jeweils zur Fälligkeit über Paypal oder Stripe eingezogen. Die Gebühr kann wahlweise auch als Jahresgebühr von 600,00 € zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer einmalig zu Beginn der Vertragslaufzeit gezahlt werden.
Die EWTO ist berechtigt, bei Kostensteigerungen notwendige Preisanpassungen vor Vertragsbeginn vorzunehmen.

Alle notwendigen Programme und Software sind vom Teilnehmer bereitzustellen. Auch alle anfallenden Kosten hierfür sind vom Teilnehmer zu tragen, ebenso alle Kosten für Werbekampagnen bei Facebook/Instagram.

Bei der Voreinstellung der benötigten Software erhält der Teilnehmer Unterstützung.



Für Teilnehmer aus dem EU-Ausland
:

Es handelt sich hierbei um eine „sonstige Leistung“ im Sinne des Umsatzsteuergesetzes und bedeutet für Teilnehmer aus dem Ausland gemäß § 13b UStG die Verlagerung der Steuerschuld auf den Leistungsempfänger, sie geht also auf Sie über. Es muss daher zwingend das Reverse-Charge-Verfahren (Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers) angewendet werden (§13b UStG Abs. 2).

Wir werden Ihnen daher entweder monatlich oder zum Ende der Laufzeit (Gesamtbetrag) eine Rechnung über den zu zahlenden Nettobetrag ohne Umsatzsteuer mit dem Hinweis der Umkehr der Steuerschuldnerschaft ausstellen.

Sie müssen auf den in der Rechnung ausgewiesenen Nettobetrag die in Ihrem Land gültige Umsatzsteuer abführen und können bei Vorsteuerabzugsberechtigung gleichzeitig den Betrag als Vorsteuer geltend machen. Wir müssen auf der Rechnung dann sowohl Ihre als auch unsere Umsatzsteuer-Identnummer vermerken.

Die in den monatlich bereits gezahlten Abschlägen enthaltene Umsatzsteuer zahlen wir Ihnen zurück.

Um einen ordnungsgemäßen und reibungslosen Ablauf der Rechnungslegung zu gewährleisten bitten wir Sie, uns schnellstmöglich Ihre Umsatzsteuer-Identnummer mitzuteilen.



Gewährleistung

Die EWTO übernimmt keine Gewähr, dass die angebotenen Leistungen den Teilnehmererwartungen entsprechen, damit das Ziel der Teilnehmer erreicht werden kann. Es wird keine Garantie für den Werbeerfolg gegeben.

Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen, wenn der Mangel auf Umständen beruht, die der Teilnehmer zu vertreten hat oder wenn der Teilnehmer seine Mitwirkungspflicht verletzt hat. Eine Funktionsbeeinträchtigung, die auf Hardwaremängeln, Umgebungsbedingungen, Fehlbedienung oder ähnlichen Gründen beruht, ist kein Mangel.

Liegt ein Gewährleistungsgrund vor, kann der Teilnehmer Nachbesserung in angemessener Frist verlangen.

Der Teilnehmer ist für die von ihm eingesetzte Hard- und Software sowie für die von ihm genutzten Kommunikationswege verantwortlich. Fehlerhaftigkeit oder Ausfall der von ihm genutzten Hard- oder Software entbindet nicht von der Verpflichtung zur Zahlung des Beitrages.

Vertragsverletzung

Zahlungsverzug, vertragswidrige Nutzung (z.B. außerhalb der der EWTO zugrundeliegenden Zweckbestimmung) oder andere Vertragsverletzungen führen zu einer Mahnung und berechtigen die EWTO nach ergebnislosem Verstreichen der Mahnfrist, den Bezug weiterer Leistungen zu sperren. Erstattungen bereits bezahlter Beiträge sind ausgeschlossen.

Sollte der Teilnehmer seine Mitgliedschaft in der EWTO kündigen, so endet die zu erbringende Vertragsleistungspflicht der EWTO sofort. Bei dennoch weiterer Nutzung des Werbematerials behält sich die EWTO die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen vor.

Urheberrecht

Dem Teilnehmer wird von der EWTO Werbematerial in Form von Fotos, Videos, Filmen und Texten zur Verfügung gestellt, wobei die Nutzung dieser Materialien nicht verpflichtend ist.

Die erstellten Werke sind urheberrechtlich geschützt und verbleiben bei der EWTO. Die EWTO räumt dem Teilnehmer hierfür ein zeitlich begrenztes Nutzungsrecht ein.

Ohne schriftliche Genehmigung der EWTO bzw. des Urhebers dürfen die Werke nicht kopiert, vervielfältigt oder widerrechtlich verbreitet werden.

Die Nutzung ist nur aktiven EWTO-Mitgliedern gestattet.

Haftung

Generell haftet die EWTO nur für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen, es sei denn es handelt sich um die Verletzung von Kardinalpflichten. Diese Haftungsbegrenzung gilt für alle vertraglichen und gesetzlichen Ansprüche. Die EWTO haftet nicht bei Umsetzungsschwierigkeiten aufgrund technischer Ausstattung. Sie haftet nicht für Schäden aus höherer Gewalt und nicht für Mängel und Schäden sowie etwaige Folgeschäden, die von Dritten verursacht werden. Befindet sich die EWTO mit einer Leistung in Verzug, so kann der Teilnehmer von dem Auftrag zurücktreten, nachdem er der EWTO eine angemessene Nachfrist unter gleichzeitiger Androhung des Rücktritts bei Nichterbringung innerhalb der Nachfrist gesetzt hat.

Die EWTO ist nicht für Inhalte, der Werbekampagnen der Teilnehmer verantwortlich. Der Teilnehmer haftet für seine Inhalte und gesetzeskonforme Darstellung.

Datenschutz

Die EWTO ist der DSGVO verpflichtet. Sie wird die vom Teilnehmer gegebenen persönlichen Informationen nur zum Zwecke der Belieferung speichern und um vertraglich an EWTO gebundene Unternehmen die Durchführung technischer und anderer Dienstleistungen, die zur Durchführung des Vertrages notwendig sind, im Auftrage der EWTO zu ermöglichen. Die EWTO hat mit diesem Unternehmen eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung geschlossen. Ansonsten gibt die EWTO persönliche Daten der Teilnehmer nur bekannt, wenn sie hierzu zwingend gesetzlich verpflichtet ist.

Widerrufsrecht

Generell ist davon auszugehen, dass der Teilnehmer kein Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist, da es sich bei dem EWTO-Boost Angebot um die Intensivierung des Marketings für selbständige EWTO-Schulen handelt.

Im Übrigen stimmt der Teilnehmer ausdrücklich zu, dass die EWTO mit der Ausführung des Vertrages vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt und bestätigt hiermit seine Kenntnis davon, dass er mit Beginn der Ausführung des Vertrages sein Widerrufsrecht verliert.

anwendbares Recht

Vertragssprache für alle Vereinbarungen ist Deutsch. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Gerichtsstand

Zuständiges Gericht für alles Streitigkeiten aus diesem Vertrag oder seiner Wirksamkeit ist der Gerichtsstand der EWTO.

Nebenabreden

Es bestehen keine weiteren Nebenabreden außerhalb des Vertrages und der allgemeinen Geschäftsbedingungen. Sämtliche Änderungen und Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform sowie der Bestätigung durch die EWTO.

ODR-VO

Die ODR-VO findet hier keine Anwendung, da es sich bei den Teilnehmern nicht um Verbraucher im Sinne des § 13 BGB handelt. Wir möchten Ihre Anliegen direkt mit Ihnen klären und bitten Sie, uns bei Fragen und Problemen direkt zu kontaktieren: headoffice@ ewto.de oder WingTsun GmbH & Co.KG, EWTO-Bürozentrale, Bergheimer Str. 147, 69115 Heidelberg.

Salvatorische Klausel/AGB

Die Bereitstellung von Daten erfolgt auf Grundlage dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen. Alle in diesen Geschäftsbedingungen enthaltene Bestimmungen sind teilbar und getrennt von den übrigen Bestimmungen zu beurteilen, sofern eine oder mehrere Bestimmungen unwirksam sind. Sollte eine oder mehrere Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, in einem derartigen Fall eine wirksame Bestimmung an die Stelle der unwirksamen zu setzen, die dem Geist und dem Zweck der zu ersetzenden Bestimmung soweit möglich entspricht.